• Material: Polyethylen (PE) • Beliebig oft wiederverschließbar. • Mit 3 Beschriftungsfeldern • Breite: offene Seite Hinweis: Lebensmittelrechtlich unbedenklich: gem. EU-Richtlinie 76/769 EWG und 2002/95/EG werden weder Weichmacherstoffe noch Blei, Quecksilber, polybromierte Biphenyle, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierter Diphenylether eingesetzt.