Mehrzügige Steigleiter mit Rückenschutz - Personengruppe 2
• Optimierte Montagesystem
DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage
Geltungsbereich: an Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten (für Schornsteine gelten besondere Vorschriften)
Steigleitern nach DIN 18799-1 umfasst die Tabelle auf der nächsten Seite.
Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung der Personenkreise 1 und 2.
Personenkreis 1 – Personen mit Erfahrung in der Benutzung
Personenkreis 2 – Personen ohne Erfahrung in der Benutzung
DIN 14094-1: Notleiteranlage
Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Anfrage.
EN ISO 14122-4: Ortsfeste Steigleiter an maschinellen Anlagen
Geltungsbereich: als Zugang zu stationären und mobilen Maschinen und maschinellen Anlagen. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teile einer maschinellen Anlage handeln.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.
Bei Personengruppe (2) = Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6 m.
Hinweis: Je nach Begebenheit und Einsatzzweck sind für die Ausführung von Steigleitern unterschiedliche Normen gültig. Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Sie sind robust, langlebug, efizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg. Auch bei großen Höhen.
Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigtsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen.
• Optimierte Montagesystem
DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage
Geltungsbereich: an Gebäuden für Wartungs- und Reinigungsarbeiten (für Schornsteine gelten besondere Vorschriften)
Steigleitern nach DIN 18799-1 umfasst die Tabelle auf der nächsten Seite.
Die Höhe der einzelnen Leiternzüge sowie Abstände von Ruhebühnen erfolgt unter Berücksichtigung der Personenkreise 1 und 2.
Personenkreis 1 – Personen mit Erfahrung in der Benutzung
Personenkreis 2 – Personen ohne Erfahrung in der Benutzung
DIN 14094-1: Notleiteranlage
Geltungsbereich: Notleiteranlagen sind bauliche Anlagen über die Menschen im Gefahrenfall gerettet werden können. Sie sollten grundsätzlich auch eine Selbstrettung ermöglichen. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Anfrage.
EN ISO 14122-4: Ortsfeste Steigleiter an maschinellen Anlagen
Geltungsbereich: als Zugang zu stationären und mobilen Maschinen und maschinellen Anlagen. Dabei kann es sich auch um ein Gebäude als Teile einer maschinellen Anlage handeln.
Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage.
Bei Personengruppe (2) = Die maximale Höhe der einzelnen Leiterabschnitte beträgt 6 m.
Hinweis: Je nach Begebenheit und Einsatzzweck sind für die Ausführung von Steigleitern unterschiedliche Normen gültig. Steigleitern sind immer dann Ihre passende Steigtechniklösung, wenn Gebäude, Anlagen oder Maschinen einen dauerhaften Zugang erfordern. Sie sind robust, langlebug, efizient und erlauben einen sicheren Auf- und Abstieg. Auch bei großen Höhen.
Podeste gestatten Ruhepausen und den einfachen Umstieg bei versetzt angebrachten Steigleitern. Ein umfangreiches Zubehörsortiment deckt die vielfältigtsten Anforderungen ab, die die baulichen Gegebenheiten mitunter verlangen.